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Oje, OZG! Update zum Onlinezugangsgesetz

Zwischen Behördengängen und digitalen Hürdenläufen: Ein Kommentar

Deutschland möchte seine Verwaltungsdienstleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) digitalisieren. Behörden in Land und Bund stehen in der Verpflichtung, ihre Serviceangebote den Bürgerinnen und Bürgern online über ein Portalverbund zur Verfügung zu stellen. Stichtag zur Umsetzung war Ende 2022.

Mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) hat der Deutsche Bundestag am 23. Februar 2024 den weiteren Weg für eine umfassende Verwaltungsdigitalisierung geebnet. Dieser Gesetzesentwurf liegt nunmehr beim Vermittlungsausschuss und damit kann das Gesetz vorerst nicht in Kraft treten.

Aus kommunaler Sicht bietet dies aber eine Chance, das Gesetz an einigen entscheidenden Stellen nachzubessern, so der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Ein Erklärungsversuch: Warum es beim Onlinezugangsgesetzt hakt

01. Komplexität der Verwaltungsdigitalisierung

Eine große Herausforderung ist die rechtssichere Integration des Fachrechts und des Fachverfahrens. Erforderlich ist ein kontinuierlicher Austausch zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Fachbereichen/Ämtern. Das ist, positiv ausgedrückt, ein sehr komplexer Prozess.

02. Organisatorische und finanzielle Herausforderungen

Die Umsetzung des OZG erfordert erhebliche finanzielle Ressourcen (von den Fördertöpfen mal abgesehen). Doch es ist nicht nur eine Frage des Geldes… Die Position eines/einer Digitalisierungsbeauftragten musste erst geschaffen oder besetzt werden, um im Anschluss die organisatorischen Rahmenbedingungen zur effektiven Koordination einer Vielzahl an Digitalisierungsbaustellen zu gewährleisten.

03. Beteiligung verschiedener Akteure

Das OZG erfordert bei der Umsetzung die aktive Beteiligung von Bundesressorts, Ländern und Kommunen. Die Koordination ist zeitaufwändig und die benötigten OZG-Infrastrukturen noch im Aufbau.

04. Zeitplan und Umfang

Aus den oben genannten Gründen lässt sich vermuten, dass der umfangreiche Umsetzungsumfang inkl. des ambitionierten Zeitplans ein zu hohes Ziel war.

Es bleibt unklar, wann die OZG-Vorgaben vollumfänglich erfüllt werden. Zumal seit Ende 2023 zusätzlich noch Vorgaben der EU-weiten „Single Digital Gateway-Verordnung“ (SDGVO) umgesetzt werden müssen, die einen einheitlichen digitalen Zugang zu Verwaltungsdiensten in der gesamten EU vorsieht.

Dennoch: Deutschland hat von den geplanten 575 Leistungen bereits 157* Leistungen flächendeckend erfolgreich umgesetzt, also etwas mehr als ein Viertel – da ist noch viel Luft nach oben. Vereinzelt gibt es zudem Stimmen, dass die neu verfügbaren Leistungen zum Teil benutzerunfreundlich sind, wenn die Angebote aus thematischen Links bestehen, was in vielen Fällen weiterhin keine Behördengänge ersetzt.

Was es bräuchte für eine schnellere Umsetzung…

01. Zielsetzungen klarer definieren

Es ist wichtig, klarere Ziele für die Umsetzung des OZG festzulegen. Dies umfasst die Definition von Meilensteinen und Zwischenzielen, um den Fortschritt zu überwachen und sicherzustellen, Stichwort Change Management. Klingt einfach, ist aber aufgrund der Menge an Prozessbeteiligten eine nahezu unübersichtliche Angelegenheit.

02. Bedürfnisorientierung in den Fokus

Die Bedürfnisse und Anforderungen der Bürgerinnen, Bürger sowie der Unternehmen müssen bei der Umsetzung der OZG-Leistungen berücksichtigt und in den Mittelpunkt gestellt werden. Das OZG zielt an dieser Stelle darauf ab, den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen einfach und effizient zu gestalten.

03. Verlässliche technische Infrastruktur

IT-Prozesse sind nur dann gut, wenn sie stabil und reibungslos laufen. Bei der Einhaltung gemeinsamer technischer Normen zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen ist es wichtig, sichere, zuverlässige und datenschutzkonforme IT-Systeme zu gewährleisten,  über Landes- und Behördengrenzen hinweg.

Die SMF GmbH hat sich in den letzten Jahren eine starke Lösungskompetenz im Public-Sektor erarbeitet. Erfolgreich durchgeführte Digitalisierungsprojekte stammen aus dem Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel, der Industrie- und Handelskammern, der Förder- und Landesbanken sowie dem Normierungs- und Bibliothekswesen. Hierzu zählen Plattformprojekte mit mehr als einer halben Million Nutzerinnen und Nutzer und über 60 angebundenen Dienstleistungen. 


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Christian Bonkowski

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    *Quelle: dashboard.ozg-umsetzung.de, Stand 05.05.24


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